Oberlandesgericht Münster 10A363/86 vom 11.12.87
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
Nicht immer ist es Ihnen als Unternehmer möglich, alle Vorschriften oder Aufgaben allein durchzuführen.
Dieses müssen Sie auch nicht! Es gibt Spezialisten. Ich bin Ihr Spezialist in allen Fragen, die den Brandschutz in Ihrem Unternehmen betreffen.
Im Rahmen einer Brandschutzbegehung ermittle ich die Schwerpunkte in Ihren Bereichen. Gemeinsam werden wir Lösungen suchen und finden.
Mit einer abschließenden Brandgefährdungsbeurteilung ermitteln wir Möglichkeiten, bestehende Brandgefährdungen zu reduzieren oder gar auszuschließen. Dieses ist nicht immer einfach, aber dennoch möglich. Wie, das zeige ich Ihnen.
Sprechen Sie mich an! Nutzen Sie mein Kontaktformular für Anfragen.
Auszug aus der TRVB N 132:2003 Grundlageninformation für die Evakuierung
Die wesentlichen Punkte des Vorworts der TRVB N 132:2003 sind zusammengefasst wie folgt:
Rauchabschnitte, kurze und geeignete Flucht- und Rettungswege, technische Brandschutzeinrichtungen und Brandfrüherkennung, Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe für eine rasche Brandbekämpfung