Firetrainer

Firetrainer oder Feuerwanne?Wilfried Fittkau

Das ist hier die Frage?

Nein, diese Frage sollte heute nicht mehr gestellt werden!

Video: FIRETRAINER im Einsatz: Druckgefäßzerknall:

Zu Demonstrationszwecken wird hier im Firetrainer eine Druckgasflasche mit einem Volumen von lediglich 200 ml zum explodieren gebracht. (Handelsübliche Deodorant-Spraydose) Jetzt haben Sie eine erste Vorstellung, was es bedeutet, wenn eine Propangasflasche (5 kg) explodiert!

Wenn der Umgang mit Feuerlöschern trainiert werden muss, oder wenn es darum geht, die Praktische Ausbildung für Brandschutzhelfer / Brandschutzbeauftragte zu organisieren / durchzuführen, dann gibt es nur eine Möglichkeit – FIRETRAINER!

Die VFDB (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) empfiehlt bereits seit längerem, genau wie auch die DGUV oder auch die Sachversicherer, die Nutzung von sogenannten Feuerwannen, nicht mehr für diese Art von Übungen zu nutzen.

Auch aus umweltrechtlicher Sicht stellt sich immer wieder die Frage hierbei, wohin ,mit dem kontaminierten Wasser? Oder ab damit in die Umwelt?

Was ist an einem Firetrainer anders:

Als brennbares Medium wird hier Flüssiggas verwendet. Die zum Einsatz kommenden Feuerlöscher sind spezielle Übungsfeuerlöscher, die ausschließlich mit Wasser gefüllt werden. Durch den Einsatz des Firetrainers schonen wir bei der notwendigen Ausbildung unsere Umwelt – Übrigens, unsere Kinder werden uns hierfür dankbar sein!

Also, machen auch Sie mit, und fordern Sie noch heute eine Ausbildung mit dem Firetrainer für Ihr Unternehmen an.

Alternativ können Sie meinen Firetrainer tageweise mieten.

Zum Mietgegenstand gehören:

  • Feuerwehranhänger
  • Firetrainer Typ AISCO CADDY mit Übungsattrappe Fettbrand; Papierkorb und Druckgefäßzerknall
  • Bedienungsanleitung
  • Fernbedienung
  • 8 Übungsfeuerlöscher
  • Kompressor
  • Füllset
  • Gasflasche
  • Whiteboard mit Plakaten
  • Wasserschlauch, 15 m
  • Unterweisung im Umgang mit Firetrainer

Für ein Mietangebot sprechen Sie mit mir. Nutzen Sie das Kontaktformular. Auf Wunsch kann der Feuerwehranhänger auch angeliefert werden.

Video Druckgefäßzerknall: Hier kommt eine Spraydose (leer) mit einem Volumen von 150 – max. 200 ml zur Explosion!)

 

DGUV INFORMATION 205-001  Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

Abschnitt 10 Betriebliche Brandschutzpraxis Punkt 10.12:

Der Unternehmer hat gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV VORSCHRIFT 1) die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrfall einschließen. Die Unterweisung muss jedoch, um wirksam zu werden, dem Arbeitsplatz, dem Arbeitsumfang und dem Verständnis der Beschäftigten angepasst sein. Sie muss auch verstanden und aufgenommen werden. Am „schwarzen Brett“ ausgehängte amtliche Texte von Gesetzen oder Verordnungen dürften kaum diesen Zweck erfüllen. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer, den Inhalt der im Betrieb anzuwendenden Vorschriften dieser Verordnung in eine Betriebsanweisung umzusetzen und sie an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen.

Abschnitt 11 Technischer Brandschutz  Punkt 11.7 Brandbekämpfung im Mittelbetrieb

… Umso wichtiger ist es, diese Kräfte gut auszubilden und ihnen Übungsmöglichkeiten zu geben.

Punkt 11.7 Brandbekämpfung im Kleinbetrieb

Der Kleinbetrieb muss im Allgemeinen ohne einen besonderen Fachmann für die Brandbekämpfung auskommen. Daraus folgt, dass hier umso mehr jeder Mitarbeiter aufgefordert ist, sich mit dem Problem der Brandbekämpfung zu befassen und zumindest Kenntnisse in der Anwendung von Handfeuerlöschern zu erwerben.

Punkt 11.9 Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden

Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit Ihm umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher unterwiesen werden.

Sie haben noch keine Unterweisungen im Umgang mit Feuerlöschern durchgeführt, dann sprechen Sie mich an. Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot für eine Unterweisung vor Ort.

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