Brandschutzservice

Brandschutz – Meine Kenntnisse für Ihr Unternehmen

 

Brandursachenstatistik

Oberlandesgericht Münster 10A363/86 vom 11.12.87

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

 

Nicht immer ist es Ihnen als Unternehmer möglich, alle Vorschriften oder Aufgaben allein durchzuführen.

Dieses müssen Sie auch nicht! Es gibt Spezialisten. Ich bin Ihr Spezialist in allen Fragen, die den Brandschutz in Ihrem Unternehmen betreffen.

Im Rahmen einer Brandschutzbegehung ermittle ich die Schwerpunkte in Ihren Bereichen. Gemeinsam werden wir Lösungen suchen und finden.

Mit einer abschließenden Brandgefährdungsbeurteilung ermitteln wir Möglichkeiten, bestehende Brandgefährdungen zu reduzieren oder gar auszuschließen. Dieses ist nicht immer einfach, aber dennoch möglich. Wie, das zeige ich Ihnen.

 

Mein Service für Sie:

 

  • Ausübung der Tätigkeit eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen
  • Erstellen der kompletten Brandschutzordnung Teile A, B und C
  • Anfertigen von Brandschutzkonzepten
  • Durchführen von Brandschauen in Ihrem Unternehmen
  • Erstellen und Überarbeiten von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Erstellen und überarbeiten von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Aus- und Weiterbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten
  • Praktische Ausbildung im Umgang mit Handfeuerlöschern
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefahrstoffkatastern

Sprechen Sie mich an! Nutzen Sie mein Kontaktformular für Anfragen.

 

Evakuierungskonzepte

 

Auszug aus der TRVB N 132:2003 Grundlageninformation für die Evakuierung

 

Die wesentlichen Punkte des Vorworts der TRVB N 132:2003 sind zusammengefasst wie folgt:

  • Evakuierungskonzepte sind erforderlich, da in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen die Mehrzahl der Personen in ihrer Bewegungsfähigkeit udgl. eingeschränkt ist.
  • Eine Evakuierung kann großteils nur mit Hilfe von Personal und Einsatzkräften erfolgen.
  • Schutzziel ist  daher  der  „Verbleib  der  Patienten  in  den  Zimmern“  und  Reduktion  der Personenzahl, die evakuiert werden muss.
  • Umsetzung des Schutzzieles durch Schaffung kleiner Brand- bzw.

Rauchabschnitte, kurze und geeignete Flucht- und Rettungswege, technische Brandschutzeinrichtungen und Brandfrüherkennung, Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe für eine rasche Brandbekämpfung

 

 

 

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