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DIN ISO 23601

 

Flucht- und Rettungspläne

 

Seit einiger Zeit ist die DIN ISO 23601 rechtsvebindlich gültig. Heute können wir sagen, dass nach jahrelanger Debatte die DIN ISO 23601 endlich bestätigt wurde. Heute sind weltweit die Flucht- und Rettungspläne einheitlich (sofern man von der Sprache absieht!).

Aber oftmals findet man bei uns in Deutschland immer wieder Pläne, die absolut nichts mit der DIN ISO gemeinsam haben, außer dem Namen!

Hier ist ein besonders großer Nachholbedarf. Aus diesem Anlass möchte ich auf dieser Seite einmal einige grundlegende Informationen zu korrekten F u R Plänen geben.

 

Farbliche Gestaltung

 

  1. Rettungswege: horizontal als auch vertikal – hellgrün
  2. Fluchtweg: gekennzeichnet mit dunkelgrünen Pfeilen
  3. Standort: blau

Grundsätzlich müssen nachfolgende Elemente integriert sein:

  1. Verhaltenstafel: Erste Hilfe
  2. Verhaltenstafel: Brandschutz
  3. Übersichtsplan
  4. Legende

Grundsätzlich gilt: Der F u R Plan muss mindestens im Format A3 erstellt werden!

 

Verhaltenstafel: Brandschutz / Erste Hilfe

 

  1. Symbole nach DIN ISO
  2. Telefonnummer mit Vorwahl (entweder nur 112 oder „0“ als Vorwahl angeben
  3. Die Verhaltenstafeln können sofern die Konfiguration des Gebäudes keine Platz hierfür hergibt, auf einem Extrablatt zum Aushang gebracht werden! Hierbei sind diese in unmittelbarer Nähe zum F u R Plan anzubringen.

 

 

ASR A.1.2

 

Die neue ASR A1.3: Internationale Sicherheitszeichen

Verbotsschilder, Gebotszeichen, Warnhinweise oder Brandschutzaushänge und -Schilder sind ein untrennbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes in jedem Unternehmen.

Sie soll dazu beitragen, Gefahren frühzeitig erkennen und vermeiden zu können. Praxisnahe Vorgaben und Maßnahmen für diese Kennzeichnung werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 sowie auch anderen Verordnungen und Richtlinien gegeben. Sie konkretisieren damit die Angaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Im März 2013 wurde eine neue Sicherheitskennzeichnung gemäß ASR A1.3 eingeführt, die für alle Unternehmer bedeutende Änderungen einschließt. Die neue Richtlinie beschreibt die Gestaltung von international verständlichen Sicherheitszeichen. Wichtig für Arbeitgeber ist: sie gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist, es gibt weder Ausnahmen noch Bestandsschutz.

Die Kennzeichnung im Wandel – Gründe für die Neufassung der ASR A1.3

Den Anstoß für die Änderungen gab die Veröffentlichung der ISO 7010 (Sicherheitskennzeichen wurden in der ASR übernommen). Diese Norm vereinheitlicht die Symbole der Sicherheitskennzeichnung zu einem internationalen Standard. Die Übernahme der ISO 7010 in ein nationales Regelwerk führte schließlich auch zur Anpassung der bestehenden ASR A1.3, die mit Bezug auf die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz eine der wichtigen Richtlinien ist.

Im Notfall zählt jede Sekunde, weshalb bei Warn- und Sicherheitszeichen ein eindeutiges Erkennen und die Verständlichkeit von oberster Priorität sind.

Die europaweit einheitliche Sicherheitskennzeichnung führt eine Wende im Kennzeichnungsbereich ein. Gemäß § 3a Abs. 2 ArbStättV und § 4 Satz 3 ArbSchG müssen Arbeitsstätten in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigen nach aktuellem Stand der Technik ausgestattet sein. Welche Änderungen sich durch die neue ASR A1.3 ergeben, sollten sich Unternehmen und Organisationen daher stets vor Augen führen.

Die wesentlichen Änderungen der ASR A1.3 im Überblick

Mit der Neufassung der Arbeitsstättenregel ändern sich die Richtlinien der Gesetzgeber und der Versicherungsträger zum Gebrauch von Sicherheitskennzeichnungen. Die neue ASR A1.3 orientiert sich an den Normen DIN 4844-2 (Darstellung von Sicherheitszeichen) und DIN 4844-3 (Flucht- und Rettungspläne). Außerdem wurde eine Vielzahl der Sicherheitszeichen der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 übernommen. Hinzu kommen Zeichen, die es in der alten Fassung der ASR A1.3 (2007) noch nicht gab.

An der Art und Weise wie die Sicherheitskennzeichnung zu erfolgen hat – dauerhaft und gut sichtbar – hat sich dabei nichts geändert. Neu ist, wie die Sicherheitszeichen auszusehen haben: neue Motive und abweichende Abbildungen von Menschen und Geräten werden eingeführt. Warn- und Verbotsschilder, Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen auch ohne Text international verständlich sein. Die geänderten Zeichen sind nun maßgeblich. Konkrete Anpassungen betreffen beispielsweise die folgenden Sicherheitszeichen:

Auch die Brandschutzzeichen F003 – „Feuerleiter“, F004 – „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“, F005 – „Brandmelder“ und F006 – „Brandmeldetelefon“ haben sich geändert. Alle Brandschutzzeichen wurden um eine Flamme erweitert. Die neue ASR A1.3 regelt zudem, dass Rettungs- und Brandschutzzeichen aus lang nachleuchtenden Materialien bestehen müssen, sofern im Unternehmen keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Tausche alt gegen neu? – Was mit der bisherigen Sicherheitskennzeichnung passiert

Viele Hersteller von Sicherheitskennzeichen machen auf die Umstellung bereits seit der Einführung der ISO 7010 aufmerksam und statten ihr Produktangebot nach neuer ASR A1.3 auch mit entsprechenden Hinweisen aus. Dies stellt sicher, dass im Einkauf die passenden Kennzeichen für die aktuell im Betrieb eingesetzten Sicherheitszeichen zugekauft werden. Allerdings besteht seitens der Unternehmen oft Unsicherheit darüber, ob bestehende Schilder ausgetauscht werden müssen.

Für Unternehmen bieten sich zwei Optionen auf die neue Regelung zu reagieren: Arbeitgeber werden dazu aufgefordert ihre Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren oder die neue Beschilderung einzuführen. Beide Möglichkeiten werden nachstehend erläutert.

Option 1: Die alte Beschilderung weiterführen. Die alten Sicherheitszeichen sind mit der Einführung der neuen ASR A1.3 keinesfalls „falsch“. Es besteht die Möglichkeit die alte Beschilderung fortzuführen, wenn Mitarbeiter diese Kennzeichnung weiterhin zuordnen können. Dies erfordert jedoch eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Festgestellt werden muss, ob die Kennzeichnung nach alter Norm weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausschließt.

Dr. Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt in einem Vortrag heraus, dass bei der Anwendung alter Sicherheitszeichen folgende Punkte beachtet werden sollten:

  • alte und neue Zeichen besitzen eindeutige Aussagen, widersprechen sich nicht und sind ähnlich,
  • bei Neubau oder wesentlichen Änderungen an / in der Arbeitsstätte sollten nur die neuen Zeichen verwendet werden,
  • immer nur gleiche Zeichen einsetzen, d.h. alt oder neu

Von einer Vermischung der Zeichen ist im Allgemeinen abzuraten. Sie birgt das Risiko von Fehlinterpretationen und widerspricht dem Grundsatz einer einheitlichen Kennzeichnung. Als Arbeitgeber können Sie diese Bedenken aus dem Weg räumen, wenn Sie stattdessen ASR-konform kennzeichnen (Option 2).

Option 2: Die Umstellung vornehmen. Eine neue Beschilderung nach ASR A1.3 (2013) ist für Unternehmen mit zahlreichen Vorteilen verbunden:
Eine aktuelle Symbolik überwindet mögliche Sprachbarrieren. Die neuen Piktogramme sind unabhängig von Sprachkenntnissen und etwaiger Farbfehlsichtigkeit verständlich. Ein Sicherheitszeichen transportiert genau eine Aussage. Zudem sichert eine neue Beschilderung rechtlich ab und vermindert ein Risiko bei Kontrollen. Die „Vermutungswirkung“ der ASR A1.3 greift: Bei Anwendung der neuen Sicherheitszeichen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Regeln der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingehalten werden. Es ist nicht notwendig eine neue Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Unternehmen zeigen schließlich mit dem Einsatz einer aktuellen Symbolik, dass sie mit den heutigen Anforderungen gehen. Zusätzlich steht die neue Kennzeichnung für eine erhöhte Arbeitssicherheit, weniger Unfälle und geringere Kosten.

Unternehmen tragen die alleinige Verantwortung

Setzen Unternehmen keine der genannten Optionen um, können Sie beispielsweise im Brandfall Probleme mit der Versicherung bekommen. Die arbeitsschutzrechtlichen Gründe sprechen dabei für eine komplett neue Beschilderung. Im Zweifelsfall ist die Umstellung auf Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und ISO 7010 immer zu empfehlen!

Letztendlich haben sich mit der DIN EN ISO 7010, der EN ISO 7010 und der ISO 7010 und jetzt, seit 2018, auch DIN ISO 23601, nicht nur Deutschland, sondern auch Europa und die Welt für einheitliche Sicherheitskennzeichnungen entschieden. Somit liegt die Vermutung nahe, dass Betriebe früher oder später auch vollständig auf die neuen Sicherheitszeichen wechseln müssen. Eine kurzfristige Umstellung auf die neue Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3: 2013 ist daher schon jetzt in Betracht zu ziehen.

 

Umstellung leicht gemacht!:

 

Überprüfen   Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Betrieb: Stellen Sie fest, ob mit den   verwendeten Sicherheitszeichen nach der alten ASR A1.3 und BGV A8 das   schnelle Erkennen von Gefahren, Geboten und Verboten möglich ist. 

Dokumentieren   Sie diese Überprüfung! 

Verzeichnen Sie ein geringeres   Sicherheitsniveau durch die alte Beschilderung? Sobald Sie auch nur ein   einziges Schild austauschen müssen, stellen Sie am besten komplett um! Das   Durchmischen von alter und neuer Beschilderung wird von der neuen Regelung   grundsätzlich ausgeschlossen. 

Der Umstellungsprozess: Kennzeichnen Sie   immer komplette Gebäude auf einmal neu und wählen Sie einen kurzen Zeitraum, um   zu verhindern, dass unterschiedliche Beschilderungen zu Verwirrung führen.   Vergessen Sie nicht, auch begleitende Unterlagen zu ändern! Flucht- und   Rettungspläne, Brandschutzordnungen oder Feuerwehrpläne bedürfen ebenfalls   einer Überarbeitung.  

Aufklärungsarbeit   nicht vergessen! Die Bedeutung   der Sicherheitssymbole in einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung zu   erklären, ist immens wichtig. Wenn neue Zeichen eingesetzt werden, müssen   diese entsprechend in der Unterweisung behandelt werden.

 

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